Unter den bestehenden Bestimmungen können Erträge aus der Veräußerung von qualifizierenden Geschäftsvermögen, die mindestens zwei Jahre gehalten wurden, zu einem maximalen Effektivzins von 10% besteuert werden. Ab dem 6. April 2008 soll ein Pauschalsteuersatz auf Kapitalgewinn von 18% eingeführt werden. Während das für diejenigen gute Nachrichten sind, die nichtgeschäftliches Vermögen wie etwa Investmenteigentum veräußern, weil der gegenwärtige minimale Effektivzins auf Erträge aus der Veräußerung von Geschäftsvermögen 24% beträgt, stellt die vorgeschlagene Änderung eine erhebliche Gewinnzunahme bei der Veräußerung von Geschäftsvermögen dar. Man sollte sich überlegen, Veräußerungen voranzutreiben, damit sie vor dem 6. April 2008 wirksam werden, und, falls notwendig, eine technische Veräußerung auszulösen, die den Verlust einer praktischen Kontrolle des Vermögens ausschließt.